Rechtsgebiet
Insolvenzrecht
Wir verfügen über eine über Jahrzehnte aufgebaute, außergewöhnliche Fachkompetenz in Sanierungs- und Insolvenzfragen aller Art. Dieses Wissen stellen wir unseren Mandanten sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt einer Krise umfassend zur Verfügung – in allen Bereichen des Insolvenzrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Beratung bei Krisen von Kapital-, Personen- und Einzelgesellschaften
Entwicklung von Strategien zur Abwendung oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens
Unterstützung bei Liquiditätsplanung und Erstellung von Fortführungsprognosen
Prüfung von Insolvenzrisiken und Erarbeitung von Handlungsalternativen
Beratung von Organen wie Geschäftsführern und Vorständen
Begleitung bei Sicherungsrechten und Forderungsanmeldungen
Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen zur vorzeitigen Beendigung von Verfahren
Beratung und Verteidigung bei Insolvenzdelikten (z. B. in Ermittlungs- und Strafverfahren)
Beratung und Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren (Antragstellung und Begleitung)
Unterstützung im Rahmen von Nachlassinsolvenzen
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