Rechtsgebiet

Insolvenzrecht

Wir verfügen über eine über Jahrzehnte aufgebaute, außergewöhnliche Fachkompetenz in Sanierungs- und Insolvenzfragen aller Art. Dieses Wissen stellen wir unseren Mandanten sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt einer Krise umfassend zur Verfügung – in allen Bereichen des Insolvenzrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:


  • Beratung bei Krisen von Kapital-, Personen- und Einzelgesellschaften

  • Entwicklung von Strategien zur Abwendung oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens

  • Unterstützung bei Liquiditätsplanung und Erstellung von Fortführungsprognosen

  • Prüfung von Insolvenzrisiken und Erarbeitung von Handlungsalternativen

  • Beratung von Organen wie Geschäftsführern und Vorständen

  • Begleitung bei Sicherungsrechten und Forderungsanmeldungen

  • Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen zur vorzeitigen Beendigung von Verfahren

  • Beratung und Verteidigung bei Insolvenzdelikten (z. B. in Ermittlungs- und Strafverfahren)

  • Beratung und Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren (Antragstellung und Begleitung)

  • Unterstützung im Rahmen von Nachlassinsolvenzen

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