Rechtsgebiet

Erbrecht

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gestaltung zukünftiger Erbfälle, von Testamenten sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung erbrechtlicher Auseinandersetzungen. Im Folgenden einige exemplarische Tätigkeitsbereiche:


  • Beratung zu Gestaltungsalternativen

  • Erstellung und Prüfung von Erbverträgen

  • Erstellung und Prüfung von Testamenten

  • Auseinandersetzungen in erbrechtlichen Angelegenheiten

  • Pflichtteilsansprüche

  • Pflichtteilsergänzungsansprüche

  • Erbengemeinschaften

  • Testamentsvollstreckung

  • Erbscheinverfahren

  • Ausschlagung und Anfechtung

  • Beschränkung der Erbenhaftung

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